Ladesäulen nachrüsten: Wie Vermieter Steuern sparen können
Mehr E-Mobilität für den Klimaschutz – das will die Bundesregierung. Und viele Mieter wünschen sich das ebenfalls. Vermieter können die Kosten für das Nachrüsten von Ladesäulen an Wohnhäusern steuerlich absetzen. Wer seine vermietete Wohnimmobilie mit Ladestationen ausstattet, kann die dafür angefallenen Kosten steuerlich geltend machen.
Absetzungszeitraum bei Wallboxen zwischen sechs und zehn Jahren Steuerrechtlich werden nachgerüstete E-Ladesäulen als eigenständige Wirtschaftsgüter betrachtet. Die Kosten für die Nachrüstung der Ladesäule müssen Vermieter daher über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Dabei haben sie einen gewissen Spielraum.