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    Neue Grundsteuer: Das kommt jetzt auf Eigentümer zu

    Immobilieneigentümer müssen im Zuge der Grundsteuerreform eine Art zweite Steuererklärung bei den Finanzämtern einreichen. Spätester Abgabetermin ist der 31. Januar 2023. Je nach Bundesland sind mehr oder weniger Informationen gefragt. Was gibt es zu beachten?

    Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Immobilieneigentümer in diesem Herbst/Winter innerhalb einer Frist bis Ende Januar 2023 eine zweite" Steuererklärung abgeben. Die Frist läuft ab dem 1. Juli 2022 und endet am 31. Januar 2023. Gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler forderte Haus und Grund eine Verlängerung der Frist. Der Zeitaufschub wurde auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Problemen gewährt.
    Für die Steuererklärung benötigen Eigentümer Daten, die sie meist nicht unmittelbar parat haben. Wer etwa ein Haus oder ein Grundstück geerbt hat, könnte Probleme bekommen, sollten noch Unterlagen fehlen. Die Vorbereitung sei wegen des kurzen Zeitraums essenziell. Den Eigentümern droht eine überbordende Bürokratie.

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