Portrait
24/7 Servicenummer
Jetzt Folgen
Kontakt
Live-Blog
Bauträger
Facebook
Instagram
Twitter
YouTube
24 Std. Servicenummer
0800 - 72 433 72
kostenfrei aus dem dt. Festnetz
  • Immobilien
  • Bauträger
  • Unternehmen
  • Kontakt
  • Nachhaltigkeit
  • Jetzt Folgen
    Kontakt
    Live-Blog
    Bauträger
    Facebook
    Instagram
    Twitter
    YouTube

    Vermieter tragen CO2-Preis ab 2023 anteilig mit – Stufenmodell für Wohngebäude

    Der CO2-Preis soll bei Wohngebäuden nach einem Stufenmodell zwischen Vermieter und Mietern aufgeteilt werden. Dieses basiert auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz – mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Geplant sind zehn Stufen, in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55, bei dem ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt: Hier sollen die Mieter die Zusatzkosten weiterhin allein stemmen. Der Standard EH55 wurde in den vergangenen Jahren gefördert. Zum 1.2.2022 wurde die EH55-Neubauförderung eingestellt.

    Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch die Lage in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt.

    Unsere aktuellen Angebote