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    Wohnungswirtschaft uneins: Mindesttemperatur gesetzlich regeln?

    Bei einem Gasmangel fordert der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) eine Absenkung der Mindesttemperatur in den Wohnungen um bis zu sechs Grad Celsius. "Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden", sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Derzeit werde in Mietverträgen im Winter eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius gewährleistet.

    Beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) stieß der Vorschlag der Bundesnetzagentur auf harsche Kritik. "Frieren für den Frieden" klinge nicht nur zynisch, sondern sei es auch, sagte VNW-Direktor Andreas Breitner. In jedem Mietvertrag sichere der Vermieter in der Heizperiode eine Temperatur zwischen 20 und 21 Grad Celsius zu. "Wer diese Regelung für eine gewisse Zeit außer Kraft setzen und die Verantwortung dafür den Wohnungsunternehmen übertragen will, stiehlt sich aus der Verantwortung", so Breitner. Die Politik solle die eigenen Möglichkeiten ausreizen: "Nun gilt es, die Lage durch selbst auferlegte Verbote zum Fracking, zur Atomkraft und zur Kohle nicht noch künstlich zu verschlechtern."

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